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Goldenes Fluid

Ad hoc

Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist FUCHS PETROLUB SE nach § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen unverzüglich zu melden und zu veröffentlichen. Gemeint sind damit Umstände, die nicht öffentlich bekannt sind, einen Bezug zur Aktiengesellschaft oder zu deren Insiderpapieren aufweisen und geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen (sogenannte Insiderinformationen).

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Korrektur der Veröffentlichung vom 22.07.2026, 20:08 Uhr CET/CEST - FUCHS SE: Vorläufiges Ergebnis für das erste Halbjahr über den Erwartungen und…

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FUCHS SE: Vorläufiges Ergebnis für das erste Halbjahr über den Erwartungen und Erhöhung der EBIT-Prognose für 2026

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FUCHS SE: Vorläufige Ergebnisse für das erste Halbjahr und Anpassung der Prognose für 2025  

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FUCHS SE erweitert und verlängert Rückkaufprogramm von Stammaktien und Vorzugsaktien

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FUCHS PETROLUB SE beschließt Rückkauf von Stammaktien und Vorzugsaktien

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FUCHS PETROLUB SE: Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden

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