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Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist FUCHS PETROLUB SE nach § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen unverzüglich zu melden und zu veröffentlichen. Gemeint sind damit Umstände, die nicht öffentlich bekannt sind, einen Bezug zur Aktiengesellschaft oder zu deren Insiderpapieren aufweisen und geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen (sogenannte Insiderinformationen).

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